Das Berufsleben, gleich ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, bringt in erhöhtem Maße Streitpotential mit sich, gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und sich erhöhender Zahl an Unternehmensinsolvenzen.
Der Arbeitsvertrag stellt die vertragliche Grundlage in der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar, ergänzt durch Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge etc. Der Gesetzgeber trägt durch ständige Gesetzesänderungen und Reformvorhaben dazu bei, dass das Arbeitsrecht ein sehr komplexes Rechtsgebiet ist mit enormen Beratungsbedarf – und das vom Zeitpunkt des Abschlusses eines Arbeitsvertrages bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Als Arbeitnehmer ist oft eine schnelle Beratung erforderlich, besonders bei Kündigung, da oftmals durch geschickte Prozessführung ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden kann.
Aber auch ein Arbeitgeber ist gut beraten, wenn seine Arbeitsverträge seinem einzelnen Unternehmen angepasst sind wie z.B. bei Dienstwagenregelung, Regelung über besondere Vergütungen wie Tantiemen, Provisionen oder bei der Frage der Befristung von Arbeitsverträgen.
Nachfolgende Beratungsschwerpunkte werden Ihnen angeboten:
- Abschluss und Änderung sowie Kündigung von Arbeitsverträgen
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen sowie sonstigen arbeitsgerichtlichen Verfahren
- umfassende außergerichtliche Beratung zum Kündigungsrecht, Kündigungsfristen, Vertragsmustern und Arbeitszeugnis